Ausschlaggebend ist Baujahr, im Zweifelsfall Gutachten einer techn. Kommission; der Veranstalter kann den Nachweis verlangen, dass dieses Modell einmal tatsächlich in militärischer Verwendung stand. Es sind auch handelsübliche Modelle zugelassen, soweit sie tatsächlich im Militärdienst verwendet wurden und entsprechende Lackierung aufweisen.
z.B.: Opel Olympia WKII in Heeresgrau erlaubt
Das Fahrzeug muss nachweislich aus Armeebestand sein. Es sind auch handelsübliche Modelle zugelassen, soweit das teilnehmende Fahrzeug tatsächlich im Militärdienst verwendet wurde und entsprechende Lackierung aufweist.
z.B.: Puch 700C, VW Bus in Heeresgrau erlaubt, wenn das teilnehmende Fahrzeug früher beim BH zugelassen war.
Das Fahrzeug muss nachweislich aus Armeebestand sein. Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die rein militärische Entwicklungen sind. Handelsübliche Fahrzeuge sind nur zugelassen, wenn sie über entsprechende Sonderausstattung verfügen.
z.B.: VW Bus in BH-graugrün ist nicht zugelassen, aber mit Sonderausrüstung als Funkwagen wohl. (Praktisch fallen hier nur Exoten herein, da Fahrzeuge beim Militär in der Regel länger als 10 Jahre in Verwendung sind).
Raritäten, mit Einzelbeschluss der techn. Kommission des Veranstalters. Unbedingt reine militärische Konstruktion.
Im BIWAK-Gelände gilt die StVO. Fahrzeuge dürfen nur von Personen gelenkt werden, die die Berechtigung dazu haben. Wir raten allen Teilnehmern, von Kunststoffzelten Abstand zu nehmen. Sollte dies aber unmöglich sein, dann gilt: kein offenes Feuer im Zelt!
Zivilzelte bekommen vom Veranstalter einen separaten Platz zugewiesen.
Jedes Fahrzeug und jeder Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
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