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Zielsetzungen:

  1. Möglichst vielfältige Teilnahmemöglichkeit, um interessante Militär-konstruktionen am Treffen zu haben „KEEP THEM ROLLING“
  2. Ausschluss von zivilen oder entmilitarisierten Fahrzeugen. Oberster Grundsatz ist daher: Originale Farbgebung! Keine bunten Vögel!
Gruppe 1 - Fahrzeug ist mind. 30 Jahre alt

Ausschlaggebend ist Baujahr, im Zweifelsfall Gutachten einer techn. Kommission; der Veranstalter kann den Nachweis verlangen, dass dieses Modell einmal tatsächlich in militärischer Verwendung stand. Es sind auch handelsübliche Modelle zugelassen, soweit sie tatsächlich im Militärdienst verwendet wurden und entsprechende Lackierung aufweisen.

z.B.: Opel Olympia WKII in Heeresgrau erlaubt

Gruppe 2 - Fahrzeug ist mind. 20 Jahre alt

Das Fahrzeug muss nachweislich aus Armeebestand sein. Es sind auch handelsübliche Modelle zugelassen, soweit das teilnehmende Fahrzeug tatsächlich im Militärdienst verwendet wurde und entsprechende Lackierung aufweist.

z.B.: Puch 700C, VW Bus in Heeresgrau erlaubt, wenn das teilnehmende Fahrzeug früher beim BH zugelassen war.

Gruppe 3 - Fahrzeug ist mind. 10 Jahre alt

Das Fahrzeug muss nachweislich aus Armeebestand sein. Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die rein militärische Entwicklungen sind. Handelsübliche Fahrzeuge sind nur zugelassen, wenn sie über entsprechende Sonderausstattung verfügen.

z.B.: VW Bus in BH-graugrün ist nicht zugelassen, aber mit Sonderausrüstung als Funkwagen wohl. (Praktisch fallen hier nur Exoten herein, da Fahrzeuge beim Militär in der Regel länger als 10 Jahre in Verwendung sind).

Gruppe 4 - Fahrzeug ist jünger als 10 Jahre alt

Raritäten, mit Einzelbeschluss der techn. Kommission des Veranstalters. Unbedingt reine militärische Konstruktion.

Hinweise

Im BIWAK-Gelände gilt die StVO. Fahrzeuge dürfen nur von Personen gelenkt werden, die die Berechtigung dazu haben. Wir raten allen Teilnehmern, von Kunststoffzelten Abstand zu nehmen. Sollte dies aber unmöglich sein, dann gilt: kein offenes Feuer im Zelt!

Zivilzelte bekommen vom Veranstalter einen separaten Platz zugewiesen.

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Regeln
  1. Die Mitnahme von Waffen, sowie das Tragen von Orden und Ehrenzeichen sind im BIWAK verboten.
  2. Jeder Teilnehmer ist an die Anweisungen des Veranstalters gebunden.
  3. Jeder Fahrer ist selbstverantwortlich für sein Fahrzeug und seine Besatzung. Dies betrifft auch den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges.
  4. An- und Abreise, sowie die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr unter Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter, dessen Helfern, sowie dem Grundstückseigner.
  5. Jeder Zwischenfall oder Unfall, der einem Teilnehmer zustößt, ist von der Verantwortung des Veranstalters ausgenommen.
Vorbehalt des Veranstalters:

Jedes Fahrzeug und jeder Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Teilnahmegebühr pro Person

  • EURO 20,– für die gesamte Veranstaltung
  • EURO 10,– für Tagesbesucher
  • Für IFEM-Mitglieder und Kinder bis 14 Jahre ist die Teilnahme frei!